Du kannst nur gewählt werden, wenn eine Partei Dich als KandidatIn in einem Wahlkreis oder auf einer Liste aufstellt. Dazu musst Du laut Wahlgesetz
- Mitglied dieser Partei sein UND
- Über 18 Jahre alt sein UND
- Seit mindestens drei Monaten in NRW wohnen UND
- Wahlberechtigt sein
Die Frist für Wahlvorschläge für die Landtagswahl 2010 endete am 31. März 2010. Es können jetzt keine neuen BewerberInnen mehr dazukommen.